Ein Hauptsperrsignal ist ein ganz Normale Sperrsignal ob da ein Wartezeichen drauf ist oder nicht tut da nichts zur Sache. Auch das mit dem Kuppeln ist völlig egal. Mit Sh1 gibt der Fahrdienstleiter oder Weichenwärter nur seine Zustimmung zur Rangierfahrt, das ist noch kein fahr Auftrag. Den Fahrauftrag bekommt der Lokführer von einem Rangierleiter. Heute ist der Lokführer der Rangierleiter, früher hatte man entweder einen Rangierleiter bei der Lok oder der Weichenwärter war der Rangierleiter. Selbst der Fahrdienstleiter in Oberhausen West konnte mir nicht erklären was das mit dem Wartezeichen auf dem Sperrsignal soll. Oberhausen West ist überhaupt der einzige Bahnhof den ich kenne der sowas hat. Das kam also sehr selten zur Anwendung.
Okay, mein Fallbeispiel hast du nicht richtig verstanden, es geht hier nicht um die Zugfahrt, sondern um folgende Situation:
Zug fährt ein
Zuglok kuppelt ab und rangiert mit Zustimmung vom Zug.
Am Zugschluss ist währenddessen schon die Rangierlok beigefahren und angekuppelt.
An die Spitze der Rangierabteilung geht der Rangierbegleiter.
Wenn jetzt der Ww das Sperrsignal noch nicht zurück gezogen hat (was durchaus vorkommt), dann würde der Rbgl nun davon ausgehen, dass er die Zustimmung zur Rangierfahrt hätte und dem Lrf auf der Lok am Ende den Auftrag zur Fahrt geben.
Was die Bezeichnung angeht, so habe ich mal den Begriff Hauptsperrsignal in Bezug auf solche Signale gelesen, ob das nun offiziell ist oder nicht, kann ich nicht belegen. Kann auch ein alter Begriff dafür sein, der nicht mehr genutzt wird.
Solche Signale standen übrigens auch im früheren Rbf Duisburg Wedau. Wie häufig oder selten sie waren kann ich aber nicht sagen.