Zeugdruck
Beiträge von wunder99
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Der "
" war bestimmt ursprünglich ):, oder? 
Ja 😀
Sehr gut, mit den Infos kann ich das umsetzen

Das Anforderungs-A werde ich auf für die normalen Fahrsignale als "Addon-Wegpunkt" mit einbauen, so dass es bereits leuchtet wenn die Bahnen vor dem haltzeigenden Signal warten. Mein Eindruck ist, dass es da A etwas häufiger gibt als das S, allerdings ist das beides meines Wissens nach auch nicht in der BOStrab, sondern den jeweils lokalen Fahrordnungen geregelt.
Das A scheint sehr verbreitet zu sein. In den Städten, wo das A nicht genutzt wird, nutzen stattdessen den Buchstaben K ("Kontakt"). Dort kann es sein, dass es das A trotzdem gibt, allerdings mit der Bedeutung "Anschluss abwarten".
Das S wird meistens nur anstelle des A oder K genommen, wenn daneben auch eine Busampel steht, welche statt A/K B ("Anmeldung Bus") anzeigt. Gibt es halt deutlich seltener, da so ein Fall nicht in jeder Stadt vorkommt. Und in den Städten, wo es vorkommt, so eine Situation deutlich selten ist. Im Gegensatz zum B wird das S auch sehr selten einfach mal so genutzt.
Und es gibt natürlich Städte, die da ihr komplett eigenes Ding machen. Darmstadt soll so z.B. wohl ein blinkendes S dafür nutzen.
Quellen:
- für Dresden (+ tlw. im Vergleich mit anderen Städten): eigenes Wissen
- ansonsten: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenbahnsignale_in_Deutschland (unvollständig) & BoStrab
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Bzgl. Dresden: Neben dem blinkenden Punkt leuchtet in DD ganz gerne stattdessen auch der senkrechte Strich.
Es gibt in DD somit 3 Varianten (alle drei grundsätzlich mit dem schwarz-weißem schräggestreiften Mastschild):
- 2-Felder (wie auf Bild von SachsenRail
Oben A "Anforderung", wenn Tram/Bus erkannt; Unten blinkendes F4 (weißer Punkt), wenn BÜ gesichert. - 2-Felder (wie auf Bild von SachsenRail
Oben A "Anforderung", wenn Tram/Bus erkannt; Unten F1 (weißer senkrechter Strich), wenn BÜ gesichert. - normale 4-feldrige ÖPNV-Ampel (mit A) => hier wird manchmal das Mastschild weggelassen
Ein paar Anmerkungen dazu:
- Kann sein, dass es BÜs gibt, wo statt dem A ein S (Anforderung Straßenbahn) erleuchtet
- Kann sein, dass bei BÜs, wo auf der Tram-Trasse auch Busse fahren und der BÜ auch für Busse gesichert wird, nur Variante 2 & 3 genutzt werden. Es gibt aber definitiv BÜs mit Variante 2, wo nur Trams fahren.
- 2-Felder (wie auf Bild von SachsenRail
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Kribi
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Inwieweit das zu der Zeit bereits in der StVO geregelt war, ließ sich für mich auf die Schnelle jedoch nicht ermitteln. Dass es in der DDR zu welcher Zeit auch immer eine Regelung zu 30-er Zonen gegeben hätte, lese ich an dieser Stelle zum allerersten mal. Ich habe dort auch niemals irgendwo eine solche Zone gesehen.
Meine Zahlen sind die, wo es laut Wiikipedia offiziell in die StVO bzw. Verkehrszeichenkatalog aufgenommen wurde.
DDR: Wikipedia: VZ-Katalog 1979, Bild 261 ff. (Da es im vorherigen VZ-Katalog von 1971 keine passenden Schilder, auch als nachträglich aufgeführt wurden, werden diese erst mit '79 eingeführt worden sein)
BRD: Wikipedia: VZ-Katalog 1971, nachträglich 1985, VZ 274.1/274.2
Der Satzteil "an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist" macht das zur Auslegungssache.
Damit sind grundsätzlich folgendes gemeint:
- Dörfer, wo nur die Einwohner und deren Besucher von der Hauptstraße abkommen, da sich für alle anderen sich keine sinnvolle Route über die Nebenstraßen ergib
- Querstraße = Sackgasse (auch indirekt => in dieses Gebiet kommt man nur, wenn man zuvor bereits über diese Hauptstraße gefahren ist)
- Querstraße = wegführende Einbahnstraße
In anderen Fällen dürften es Einzelfallentscheidungen sein, wenn die Stadt/Gemeinde nicht sowieso sicherheitshalber an jeder Kreuzung wiederholt, um nicht in die rechtliche Bredouille zu kommen.
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Schön meinen Beitrag ignoriert...
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Ja, ich auch.
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Die Begrenzung wird somit eigentlich nach der ersten Kreuzung, an der diese Deklaration nicht wiederholt wird, automatisch aufgehoben.
Laut StVO braucht da kein Schild stehen, da die "Sonderregelung" durch die Kreuzung aufgehoben wird.
Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Kreuzungen nicht aufgehoben! Wenn man jedoch in eine Straße einbiegt, welche z.B. auf 30 begrenzt ist, das 30er-Schild nicht wiederholt wird und man nicht genügend Ortskenntnis hat, zu wissen das da eigentlich 30 sind, kannst du nicht bestraft werden, wenn du doch 50 fährst. Dies galt m.W. auch schon in den 70er.
Praktisch kann man sich also meistens herausreden, dass man erst später in die Straße eingebogen ist, aber es gibt auch Stellen, wo dies nicht klappt, weil der einbiegende Verkehr vorm Einbiegen ein Temposchild mit Pfeil haben.Traut mir der Gestzgeber zu, dass ich weiß "Innerorts - bis auf ausgeschilderte Ausnahmen - max. 50km/h", oder stand da vorsichtshalber ein Schild?
Damals hat man dem Verkehrsteilnehmer zugetraut, dass Geschwindigkeitsaufhebungsschild innerorts 50 km/h & nicht 100 oder gar unendlich km/h bedeuten. Heutzutage schreibt man lieber die neue geltende Geschwindigkeit dran.
Spieljahr ist 1970. Es gibt noch keine "30er-Zonen". Wie war das damals?
Gute Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich kann die da nur sagen, dass es die 30er-Zone erst ab 1979 (DDR) bzw. 1985 (BRD) gab.
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gibt es das überhaubt?
Ja: DDR-Industrieset