Hallo
Ich kenne die vorherige Rechtslage in anderen Staaten, wie zum Beispiel in Österreich, nicht. Ich kann mich daher nur auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beziehen.
Dieses ist/war mit den allfälligen Änderungen seit den 1970-er Jahren in Kraft. Die Regelungen in der DSGVO unterscheiden sich in vielen Punkten nicht wesentlich vom BDSG. Zudem, und das wird in dem ganzen Geschrei der letzten Wochen immer wieder unterschlagen, ist die DSGVO seit geschlagenen zwei Jahren gültiges Gesetz. Es ist nun nicht mehr passiert, als dass die Übergangs- oder Schonfrist abgelaufen ist.
Du erwartest aber nicht, dass man sich alle 88 Seiten pdf dort durchliest?
+ du kannst auch nicht erwarten, dass sich alle, die das neue Gesetz betrifft (also alle) ewig lange Texte durchlesen, und: wichtig: verstehen
Ganz im Ernst? Irrelevant! Wer persönliche Daten von Kunden von Firmen, Mitgliedern z.B. von Vereinen oder Plattformen im Netz erhebt und verarbeitet, ist Subjekt dieser Gesetzgebung. Wer persönliche Daten erhebt und selbst nicht fähig oder willens ist, den Gesetzestext zu verstehen, soll sich Hilfe holen. Bei anderen Gesetzen folgt man diesen auch, selbst wenn man den Gesetzestext nicht durchdringt. Wenn man es nicht tut und erwischt wird, wird man normalerweise bestraft. So what? Es gibt keinen Grund, das in Sachen Datenschutz anders zu handhaben. Dass der bisher, trotz gesetzlicher Grundlage, allzu lasch gehandhabt wurde, ist keine Entschuldigung.
Davon abgesehen ist nicht jeder Artikel der DSGVO für jedes Szenario relevant. Vieles sollte also mit überfligen von Textteilen erledigt sein. Für alles andere muss man sich halt bei Bedarf Hilfe holen.
Aber widerspricht sich das dann nicht mit den so oft angeprangerten Datenklaufirmen wie Facebook?Die Daten, die Facebook sammelt und verkauft, haben ja auch eine Aufgabe, und zwar Werbeeinnahmen lukrieren.
+ wir legen ja auch nicht nur die Daten im System ab sondern senden dann auch Newsletter oder Angebote oder sowas. Das ist ja mit der Verordnung auch bedenklich.
Hat der Inhaber der E-Mail-Adresse dir diese gegeben, um deinen Newsletter zu empfangen, ist alles in Ordnung. Einverständnisse, die z.B. im Geltungsbereich des BDSG gegeben wurden, und den Regeln der DSGVO genügen, sind weiterhin gültig. Hat er dir die Adresse nur übergeben, um direkten Kontakt per E-Mail herzustellen, sollte das quasi (ungschriebenes) Gesetz sein. Alles andere könnte – ganz ohne Drohung mit dem 8echten) Gesetz – als Vertrauensbruch ausgelegt werden.
jein, eine Firma, die heutzutage kein Socialmedia hat, bleibt übrig. Der Kunde verlangt flexible Kontaktaufnahme auf vielen Kanälen - dem musst du Folge leisten.Das ist egal, ob das Skype, Whatsapp, Facebook, Twitter, Instagram, ... is - alle diese Vereine sammeln Daten und machen Geld daraus, das ist deren Geschäftsmodell.
Dh, wenn du als Firma auf diese Kanäle (aus Datenschutzgründen) verzichtest, was bleibt dir dann? Glaubst du, dass du mit adressierter Briefwerbung (die meist ungelesen weggeworfen wird) oder Werbeplakaten heute annähernd soviel Aufmerksamkeit bekommen würdest?
Keine Ahnung, in welcher Branche dur arbeitest. Die Firma, in der ich arbeite, hat eine Website, ist telefonisch, per E-Mail sowie, für bestimmte Kundengruppen, per SMS erreichbar und betreibt einen leidlich gepflegten Facebook-Acount, den ich selbst noch nie zu Gesicht bekommen habe. Es gab auch einmal Pläne, eine Twitter- und einen Youtube-Account zu betreiben. Alles nur Bullshit Bingo! Kunden haben E-Mail, Kunden haben Telefon, Kunden können auf einem der anderen Kanäle unterwegs sein, können aber auch nicht. Bei mir um die Ecke gibt es einen Nüsschenlieferanten (Tüten mit Pistazien und Nussmischungen, etc., wenn unser Firmensitz nicht um die Ecke läge, wäre mir die Firma unbekannt geblieben), der auf seinem Firmenschild kundtut, dass er auch über WhatsApp erreichbar sei. Jedesmal, wenn ich da vorbeigehe, frage ich mich, ob dieser Kanal im B2B-Bereich auch nur irgendeine Relevanz hat oder ob er eventuell gar als unseriös herüberkommt.
Zudem stellt sich zumindest mir allgemein die Frage, wer die ganzen Kanäle überhaupt bespielen und pflegen soll. Was will man dort kundtun? (Ich weiß, das kann sehr unterschiedlich sein) Welchen Aufwand will man betreiben um hier elf, dort drei und noch woanders eine Rückmeldung entgegenzunehmen und zu bearbeiten? Da man nicht weiß, wann die hereinkommen, müsste immer ein Mitarbeiter da sein, der diese Kanäle kontrolliert.
Die Leute, die ein ernsthaftes Anliegen haben, hätten wohl auch ein Telefonat geführt oder eine E-Mail geschrieben, wenn's denn wichtig ist.
"Übriggebieben" sind wir übrigens nicht.
Genauso bist du aber in der Pflicht zu garantieren dass die Daten des Kunden auch nur so verwendet werden wie er es wünscht.
Nicht ganz. du als Erheber persönlicher Daten bist in der Pflicht, die Daten nur so zu verwenden und zu verarbeiten, wie du es dem Kunden gegenüber kommuniziert hast. Irgendwelche Wünsche kennst du ja üblicherweise nicht. Hat er, um beim Beispiel zu bleiben, das Einverständnis zur Kontaktaufnahme über WhatsApp gegeben, darfst du eine Telefonnummer dazu verwenden. Hat er das Einverständnis dazu nicht gegeben, darfst du nicht ein halbes Jahr später mit WhatsApp um die Ecke kommen.
Das einzige, was ich gut finde ist das Prinzip der Datenminimierung - auch wenn ich eine Datensammlung in anonymisierter Form aus rein wirtschaftlicher und auch wissenschaftlicher Sicht für sehr wünschenswert halte. Wo hierbei die Grenze der Anonymisierung liegt ist wohl noch etwas offen für Interpretationen...
Nun ja, das Prinzip der Datenminimierung ist nicht neu. Im deutschen BDSG gab (muss man ja jetzt so sagen) es das Prinzip der Datensparsamkeit. Du durftest jene Daten nicht erheben, die zur Erfüllung deiner Aufgabe nicht benötigt werden. Wie gut oder eben nicht gut allerdings das BDSG durchgesetzt wurde, wissen wir ja. 
Tschö, Auge